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Arbeitsrichtlinie Singapur (UP-7200)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.01.2023 · Quelle: Findok

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2. Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet nur auf Ursprungserzeugnisse der EU oder Singapurs Anwendung. Der räumliche Anwendungsbereich des Abkommens umfasst das Gebiet der EU und das Gebiet Singapurs.