BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.01.2023 · Quelle: Findok
2. Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet nur auf Ursprungserzeugnisse der EU oder Singapurs Anwendung. Der räumliche Anwendungsbereich des Abkommens umfasst das Gebiet der EU und das Gebiet Singapurs.