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Arbeitsrichtlinie zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) (ZK-0380)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 15.04.2026 · Quelle: Findok

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1.2. Rechtsgrundlagen 1.2.1. Gemeinschaftliche Rechtsvorschriften 1.2.1.1. Zollkodex der Union (UZK) Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (ABl. Nr. L 269 vom 10.10.2013 S. 1) Art. 38 bis 41 UZK. 1.2.1.2. Delegierter Rechtsakt (UZK-DA) Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission vom 28. Juli 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Einzelheiten zur Präzisierung von Bestimmungen des Zollkodex der Union (ABl. Nr. L 343 vom 29.12.2015 S. 1), letztmalig geändert durch Delegierte Verordnung (EU) 2016/651 (ABl. Nr. L 111 vom 27.4.2016 S. 1), letztmalig berichtigt durch ABl. Nr. L 101 vom 13.4.2017 S. 164, Art. 23 bis 30 UZK-DA. 1.2.1.3. Durchführungsrechtsakt (UZK-IA) Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission vom 24. November 2015 mit Einzelheiten zur Umsetzung von Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Union (ABl. Nr. L 343 vom 29.12.2015 S. 558), zuletzt berichtigt durch ABl. Nr. L 149 vom 13.6.2017 S. 19, Art. 24 bis 35 UZK-IA. 1.2.2. Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung Die EU hat mit einer Reihe von Drittländern Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung ihrer Handelspartnerprogramme (MRA = Mutual Recognition Arrangements) abgeschlossen und strebt den Abschluss weiterer Abkommen an. Informationen zum aktuellen Stand, zu den Rechtswirkungen und zur technischen Umsetzung dieser Abkommen können den Webseiten der Europäischen Kommission und des BMF entnommen werden. https://ec.europa.eu/taxation_customs/general-information-customs/customs-security/authorised-economic-operator-aeo/authorised-economic-operator-aeo/mutual-recognition-and-cooperation-other-government-authorities_en https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/fuer-unternehmen/zugelassener-wirtschaftsbeteiligter/technische-umsetzung-aeo-und-c-tpat.html 1.3. Informationsquellen Im Internet stehen zahlreiche Informationsquellen zum Thema AEO zur Verfügung. Die wichtigsten Quellen sind Webseite der Europäischen Kommission (Generaldirektion TAXUD), Webseite des Bundesministeriums für Finanzen. 1.4. Arbeitsmittel und Arbeitsbehelfe 1.4.1. Leitlinien und Fragenkatalog zur Selbstbewertung Die AEO-Leitlinien dienen als vorrangige Auslegungshilfe für die verbindlichen Rechtsvorschriften. Sie enthalten ferner folgende Anhänge: Anhang 1a: Fragenkatalog zur Selbstbewertung, Anhang 1b: Erläuterungen zum Fragenkatalog zur Selbstbewertung von AEO,Anhang 1 zu Anhang 1b: Zustimmungserklärung zur Veröffentlichung der AEO-Daten, Anhang 2 zu Anhang 1b: Tabelle der Kriterien für die Akteure in der Lieferkette, Anhang 2: Risiken, Gefährdungen und mögliche Lösungen ("Risikoliste" zur Selbstbewertung), Anhang 3: Muster einer Sicherheitserklärung, Anhang 4: Beispiele für Informationen, die den Zollbehörden zu übermitteln sind. 1.4.2. EOS Der Informationsaustausch und die Kommunikation mit den Wirtschaftsbeteiligten, zwischen den Zollbehörden der Mitgliedstaaten sowie mit der Europäischen Kommission gemäß Art. 30 UZK-IA erfolgt mit Hilfe des zentralen elektronischen Informations- und Kommunikationssystems "EOS" (Economic Operator Information System) der EU. Die Wirtschaftsbeteiligten können nach einer Registrierung UUM&DS (Uniform User Management & Digital Signatures) in das spezifische Traderportal der EU für AEO "eAEO-STP" einsteigen, um mit der zuständigen Zollbehörde elektronische Nachrichten auszutauschen. Dabei ist zu beachten, dass dem Benutzerkonto alle AEO-Rollen zugewiesen werden, damit alle Funktionalitäten in eAEO-STP zur Verfügung stehen. Sämtliche AEO-relevanten Vorgänge sind in EOS durchzuführen. Daher ist es insbesondere wichtig regelmäßig in EOS abzufragen, ob neue elektronische Mitteilungen eines Wirtschaftsbeteiligten, sog. "eAEO-Benachrichtigungen" eingelangt sind. Der Fragenkatalog zur Selbstbewertung muss vom Antragsteller in EOS als pdf- oder zip-Datei hochgeladen werden. Für die Beantwortung des Fragenkatalogs zur Selbstbewertung ist das Formular "AEO_SAQ für eAEO-STP" zu verwenden. Dieses ist vom Antragsteller als Anlage zum AEO-Antrag in Form einer pdf-Datei in EOS hochzuladen, und zusätzlich im Word-Format an das zuständige Kundenteam zur Risikobewertung der Antworten zu übermitteln. Der durch die Risikobewertung ergänzte Fragekatalog zur Selbstbewertung, eventuelle Niederschriften, Schlussberichte und alle sonstigen im Zuge der AEO-Bewilligungserteilung vorgelegten bzw. erstellten Dokumente sind vom Kundenteam nicht in EOS hochzuladen, sondern in Aktenform abzulegen. 1.4.3. Formulare Neben den in Abschnitt 1.4.2. angeführten Dokumenten stehen in der Formulardatenbank zusätzlich nachstehende Formulare betreffend AEO zur Verfügung: Formulare: Za251 Sicherheitserklärung (Deutsch) Za251 E Sicherheitserklärung (Englisch) Za251a Jährlicher AEO-Auskunftsbogen Za251a-1 (intern) Anschreiben zum jährlichen AEO-Auskunftsbogen Hinweis: Alle für AEO relevanten Formulare können ebenfalls über die zuständigen Mitarbeiter des Dienststellenfachbereichs beantragt werden. Sollte sich der Inhalt eines Formulars ändern, wird die aktualisierte Variante über den Dienststellenfachbereich an alle Kundenbetreuer und Auditoren ausgesandt.