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Arbeitsrichtlinie Aluminiumerzeugnisse (AH-4210)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 27.04.2018 · Quelle: Findok

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1. Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen für das Tätigwerden der Zollämter anlässlich der Einfuhr von bestimmten Aluminiumerzeugnissen mit Ursprung in bestimmten Drittländern sind: die Durchführungsverordnung (EU) 2018/640 der Kommission vom 25. April 2018 zur Einführung einer vorherigen Überwachung der Einfuhren bestimmter Aluminiumerzeugnisse mit Ursprung in bestimmten Drittländern durch die Union.