1. Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen für das Tätigwerden der Zollämter anlässlich der Einfuhr von bestimmten Aluminiumerzeugnissen mit Ursprung in bestimmten Drittländern sind: die Durchführungsverordnung (EU) 2018/640 der Kommission vom 25. April 2018 zur Einführung einer vorherigen Überwachung der Einfuhren bestimmter Aluminiumerzeugnisse mit Ursprung in bestimmten Drittländern durch die Union.
