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Arbeitsrichtlinie Außertarifliche Befreiungen (ZK-2030)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.09.2026 · Quelle: Findok

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Anhang 1: Bücher, Veröffentlichungen und Dokumente (siehe Anhang I ZBefrVO) Anhang 2: Bild- und Tonmaterial erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters (siehe Anhang II ZBefrVO) Anhang 3: (siehe Anhang III ZBefrVO) Anhang 4: (siehe Anhang IV ZBefrVO) Anhang 5: Siehe DVO 80/2012 und DVO 197/2013 Anhang 6: Goldmünzen (siehe die jeweiligen VO im BGBl. II) Anhang 7: Liste zu § 26 Abs. 4 Z 2 ZollR-DV 2004 Notwendige Ergänzungen des Hausrats ohne Grundlagenbescheiderfordernis Werden Waren dieses Anhangs mittels Verfahrenszusatzcode 363 angemeldet, so gelten sie als notwendige Ergänzungen des Hausrats im Sinne von § 26 Abs. 4 Z 2 ZollR-DV 2004, sofern der Warenwert je Sendung den Betrag von 350 Euro nicht übersteigt. KN-Code Warenbeschreibung ex Kapitel 33, Kapitel 34, Kapitel 38 bis Kapitel 97 Waren zum persönlichen Ge- oder Verbrauch des Begünstigten Anhang 8: Übersicht der Verfahrenszusatzcodes Anhang 8A: Verfahrenszusatzcodes (VZC) für Einfuhrabgabenbefreiungen VZC Beschreibung C01 Übersiedlungsgut von natürlichen Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz aus einem Drittland in die Gemeinschaft verlegen C02 Heiratsgut (Aussteuer und Hausrat) C03 Heiratsgut (die aus Anlass der Eheschließung üblicherweise überreichten Geschenke) C04 Erbschaftsgut C05 Zur Einrichtung einer Zweitwohnung bestimmter Hausrat C06 Ausstattung, Schulmaterial und andere Gegenstände von Schülern und Studenten C08 Waren, die als Sendungen von einer Privatperson an eine andere gerichtet werden C09 Investitionsgüter und andere Ausrüstungsgegenstände, die anlässlich einer Betriebsverlegung aus einem Drittland in die Gemeinschaft eingeführt werden C10 Investitionsgüter und andere Ausrüstungsgegenstände von Personen, die einen freien Beruf ausüben, sowie von juristischen Personen, die eine Tätigkeit ohne Erwerbszweck ausüben C11 Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters; in Anhang I aufgeführte wissenschaftliche Instrumente und Apparate C12 Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters; in Anhang II aufgeführte wissenschaftliche Instrumente und Apparate C13 Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters; wissenschaftliche Instrumente und Apparate (Ersatzteile, Bestandteile, spezifische Zubehörteile) C14 Ausrüstungen, die von oder für Rechnung einer Einrichtung oder Anstalt für wissenschaftliche Forschung mit Sitz außerhalb der Gemeinschaft zu nichtkommerziellen Zwecken eingeführt werden C15 Tiere für Laborzwecke und biologische und chemische Stoffe für Forschungszwecke C16 Therapeutische Stoffe menschlichen Ursprungs sowie Reagenzien zur Bestimmung der Blut- und Gewebegruppen C17 Instrumente und Apparate zur medizinischen Forschung, Diagnose oder Behandlung C18 Vergleichssubstanzen für die Arzneimittelkontrolle C19 Pharmazeutische Erzeugnisse zur Verwendung bei internationalen Sportveranstaltungen C20 Für Organisationen der Wohlfahrtspflege bestimmte Waren C21 in Anhang III aufgeführte Gegenstände für Blinde C22 von den Blinden selbst für ihren Eigengebrauch eingeführte Gegenstände nach Anhang IV C23 von bestimmten Einrichtungen oder Organisationen eingeführte Gegenstände nach Anhang IV für Blinde C24 Gegenstände für andere behinderte Personen, die von den Behinderten selbst für ihren Eigengebrauch eingeführt werden C25 Gegenstände für andere behinderte Personen, die von bestimmten Einrichtungen oder Organisationen eingeführt werden C26 Zugunsten von Katastrophenopfern eingeführte Waren C27 Auszeichnungen und Ehrengaben C28 Geschenke im Rahmen zwischenstaatlicher Beziehungen C29 Zum persönlichen Gebrauch von Staatsoberhäuptern bestimmte Waren C30 Zur Absatzförderung eingeführte Warenmuster oder -proben von geringem Wert C31 Werbedrucke und Werbegegenstände C32 Auf Ausstellungen oder ähnlichen Veranstaltungen ge- oder verbrauchte Waren C33 Zu Prüfungs-, Analyse- oder Versuchszwecken eingeführte Waren C34 Sendungen an die für Urheberrechtsschutz oder gewerblichen Rechtsschutz zuständigen Stellen C35 Werbematerial für den Fremdenverkehr C36 Verschiedene Dokumente und Gegenstände C37 Verpackungsmittel zum Verstauen und Schutz von Waren während ihrer Beförderung C38 Streu und Futter für Tiere während ihrer Beförderung C39 Treib- und Schmierstoffe in Straßenkraftfahrzeugen C40 Waren zum Bau, zur Unterhaltung oder Ausschmückung von Gedenkstätten oder Friedhöfen für Kriegsopfer C41 Särge, Urnen und Gegenstände zur Grabausschmückung C51 Ausfuhr von Haustieren anlässlich der Verlegung eines landwirtschaftlichen Betriebes aus der Gemeinschaft in ein Drittland C52 Gleichzeitig mit den Tieren ausgeführte Futtermittel 301 Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden (BefrVO Titel XI) 320 Dienstbedarf, Heizmaterial, Baumaterial und Dienstfahrzeuge zum ausschließlichen Ge- oder Verbrauch diplomatischer oder konsularischer Vertretungen fremder Staaten gegenüber der Republik Österreich (§ 89 Abs. 1 Buchstabe a ZollR-DG) 321 Waren zum persönlichen Ge- oder Verbrauch von Diplomaten und Berufskonsuln sowie durch haushaltsangehörige Familienmitglieder (§ 89 Abs. 1 Buchstabe b ZollR-DG) 322 Waren zum persönlichen Ge- oder Verbrauch von Mitgliedern des Verwaltungs- und technischen Personals sowie durch haushaltsangehörige Familienmitglieder im Rahmen des ersten Dienstantritts (§ 89 Abs. 1 Buchstabe c ZollR-DG) 330 Baubedarf, Betriebsmittel und sonstiger Dienstbedarf ausländischer öffentlicher Verkehrsunternehmen (§ 90 Abs. 1 Buchstabe a ZollR-DG) 331 Dienstbedarf und Dienstfahrzeuge für ausländische Kulturinstitute (§ 90 Abs. 1 Buchstabe b ZollR-DG) 340 Bordvorräte (§ 91 ZollR-DG) 350 Treib-, Schmier- und sonstige Betriebsstoffe in gewerblich verwendeten Wasser- und Luftfahrzeugen (§ 92 ZollR-DG) 355 Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden im Grenzverkehr (§ 6 Abs. 6 UStG 1994) 360 Waren für amtliche Zwecke internationaler Organisationen mit Amtssitz in Österreich (IntOrg Org) 361 Waren zum persönlichen Ge- oder Verbrauch des mit diplomatischen Privilegien ausgestatteten Personals internationaler Organisationen sowie der haushaltsangehörigen Familienmitglieder (IntOrg Pers dipl) 362 Hausrat zum persönlichen Ge- oder Verbrauch des nicht mit diplomatischen Privilegien ausgestatteten Personals internationaler Organisationen (IntOrg Pers nondipl1) 363 Notwendige Ergänzungen des Hausrats zum persönlichen Ge- oder Verbrauch des nicht mit diplomatischen Privilegien ausgestatteten Personals internationaler Organisationen (IntOrg Pers nondipl2) 364 Motorisierte Beförderungsmittel und deren Anhänger, Motorboote, Flugzeuge und ähnliche Beförderungsmittel zum persönlichen Ge- oder Verbrauch des nicht mit diplomatischen Privilegien ausgestatteten Personals internationaler Organisationen (IntOrg Pers nondipl3) 370 Waren zum persönlichen Ge- oder Verbrauch des nicht mit diplomatischen Privilegien ausgestatteten Personals der Organisation des Vertrages zum umfassenden Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO) (CTBTO Pers nondipl) 380 Waren zum Verkauf in Commissary-shops (Commissary) 390 Gemäß bilateraler Luftverkehrsabkommen abgabenfreie Waren (Luftverkehr) 399 andere völkerrechtliche Befreiungen (übriges Völkerrecht)