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Arbeitsrichtlinie Außertarifliche Befreiungen (ZK-2030)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.09.2026 · Quelle: Findok

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5. Befreiungen für erzieherische, wissenschaftliche oder kulturelle Zwecke 5.1. Bücher, Veröffentlichungen und Dokumente (C11) 5.1.1. Warenkreis Abgabenfrei sind die in Anhang 1 angeführten Bücher, Veröffentlichungen und Dokumente (Art. 42 ZBefrVO). Die Befreiung bezieht sich nicht auf die Einfuhrumsatzsteuer (§ 6 Abs. 4 Z 4 lit. g UStG 1994). 5.1.2. Personenkreis Die Befreiung kann von jedermann in Anspruch genommen werden. 5.1.3. Verfahrenshinweise 5.1.3.1. Antrag und Zollanmeldung Anhang-1-Waren sind ausdrücklich zur Überlassung in den zollrechtlich freien Verkehr anzumelden. Der Verfahrenszusatzcode lautet C11 (zu VZC und Form des Antrags siehe Abschnitt 0.3.2.). Bei mündlicher Zollanmeldung ist eine Niederschrift auf dem Einheitspapier bzw. Datenerfassung in e-Zoll.at erforderlich (siehe Abschnitt 0.3.3.1.). 5.1.3.2. Feststellungsverfahren Die Feststellung der Abgabenfreiheit erfolgt durch Annahme der Zollanmeldung (siehe Abschnitt 0.3.3.1.).