4. Warenkreis 4.1. Industriell gewerbliche Waren Dem WPA unterliegen alle Waren der Kapitel 25 bis 97 des Zolltarifs mit Ausnahme der Waren des Kapitels 93. 4.2. Waren im Bereich Landwirtschaft Dem WPA unterliegen alle Waren der Kapitel 1 bis 24 des Zolltarifs, sofern im Anhang I des WPA (ab S. 32) nichts anderes bestimmt ist.
