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Arbeitsrichtlinie Zentralamerika (UP-6300)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 20.09.2024 · Quelle: Findok

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4. Warenkreis 4.1. Industriell gewerbliche Waren Dem Abkommen unterliegen alle Waren der Kapitel 25 bis 97 des Zolltarifs, sofern im Anhang I Abschnitt B Anlagen 1 bis 3 (Seite 111 bis 117) nichts anderes bestimmt ist. 4.2. Waren im Bereich Landwirtschaft Dem Abkommen unterliegen alle Waren der Kapitel 1 bis 24 des Zolltarifs, sofern im Anhang I Abschnitt B Anlagen 1 bis 3 (Seite 111 bis 117) nichts anderes bestimmt ist.