← Alle BMF-Richtlinien

Arbeitsrichtlinie Holzverpackungsmaterial (VB-0303)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.07.2020 · Quelle: Findok

In Findok öffnen
Schriftgröße: 100 %

Die Arbeitsrichtlinie Holzverpackungsmaterial (VB-0303) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen der Verordnung (EU) 2019/2125 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.   Bundesministerium für Finanzen, 1. April 2013