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Arbeitsrichtlinie Pyrotechnische Gegenstände (VB-0404)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.05.2016 · Quelle: Findok

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0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen für die von den Zollbehörden und Zollorganen anlässlich der Einfuhr (einschließlich der Durchfuhr) von pyrotechnischen Gegenständen anzuwendenden Beschränkungen sind das Bundesgesetz, mit dem polizeiliche Bestimmungen betreffend pyrotechnische Gegenstände und Sätze sowie das Böllerschießen erlassen werden (Pyrotechnikgesetz 2010 - PyroTG 2010), BGBl. I Nr. 131/2009; die Verordnung über die Durchführung des Pyrotechnikgesetzes 2010 (Pyrotechnikgesetz-Durchführungsverordnung - PyroTG-DV), BGBl. II Nr. 499/2009. 0.2. Warenverkehr innerhalb der Union Die Beschränkungen des Pyrotechnikgesetzes 2010 gelten auch für das Verbringen von pyrotechnischen Gegenständen im Warenverkehr innerhalb der Union. Die Zollbehörden und Zollorgane haben nach Maßgabe des § 29 ZollR-DG an der Überwachung dieser Verbote und Beschränkungen mitzuwirken (siehe Abschnitt 2).