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Arbeitsrichtlinie Suchverfahren neu (ZK-0912)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 26.05.2014 · Quelle: Findok

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0.1. Begriffsbestimmungen Versandverfahren: Bei diesem Zollverfahren werden Waren unter zollamtlicher Überwachung nach den Vorschriften des gemeinschaftlichen Versandverfahrens bzw. des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren von einer Zollstelle zu einer anderen befördert. Versandvorgang: Waren werden im Versandverfahren von einer Abgangsstelle zu einer Bestimmungsstelle befördert. Notfallverfahren: Das Notfallverfahren kommt zur Anwendung, wenn entweder das EDV-System der Zollverwaltung oder das EDV-System des Beteiligten zum Zeitpunkt des Beginns des Vorgangs nicht funktioniert (keine Daten im System vorhanden). Vereinfachte Verfahren: Vereinfachte Versandverfahren für bestimmte Beförderungsarten. Die zuständige Behörde des Abgangslandes: In Österreich ist das jeweils die Abgangsstelle. Die zuständige Behörde des Bestimmungslandes: In Österreich ist das jeweils die Bestimmungsstelle.