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Arbeitsrichtlinie Suchverfahren neu (ZK-0912)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 26.05.2014 · Quelle: Findok

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1.2. Auswirkung der Erledigung Die stillschweigende oder förmliche Erledigung eines Versandverfahrens lässt die Rechte oder Pflichten der zuständigen Behörde unberührt, den Hauptverpflichteten und/oder Bürgen zu belangen, wenn zu einem späteren Zeitpunkt (unter Beachtung der Verjährungsfristen für die Abgabenerhebung oder die Ahndung) offenbar wird, dass das Verfahren tatsächlich nicht beendet war und demzufolge nicht hätte erledigt werden dürfen, oder wenn zu einem späteren Zeitpunkt Unregelmäßigkeiten bei einzelnen Versandvorgängen festgestellt wurden.