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Neugründungs-Förderungs-Richtlinien (NeuFöR)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 23.04.2019 · Quelle: Findok

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4. Erklärung der Neugründung (§ 4 NeuFöG) 94 Die Erklärung der Neugründung hat mit dem Formular NeuFö 2 zu erfolgen. Dieser amtliche Vordruck ist bei den gesetzlichen Berufsvertretungen, bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, bei allen Finanzämtern sowie im Internet (www.bmf.gv.at) erhältlich.