4. Erklärung der Neugründung (§ 4 NeuFöG) 94 Die Erklärung der Neugründung hat mit dem Formular NeuFö 2 zu erfolgen. Dieser amtliche Vordruck ist bei den gesetzlichen Berufsvertretungen, bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, bei allen Finanzämtern sowie im Internet (www.bmf.gv.at) erhältlich.
