BMF-Richtlinien · Fassung vom 23.04.2019 · Quelle: Findok
2.4. Wechsel in der Person des Betriebsinhabers (§ 2 Z 4 NeuFöG) 84 Ein Wechsel der Person des Betriebsinhabers stellt keine Neugründung dar; jedoch kann eine begünstigte Betriebsübertragung vorliegen (siehe Rz 173 ff).