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Arbeitsrichtlinie Nordkorea-Embargo (AH-2724)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 19.04.2023 · Quelle: Findok

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Anlage 10 Anhang IX der Verordnung (EU) 2017/1509 - Gold, Edelmetalle und Diamanten Liste der im Artikel 11 genannten Waren KN-Code Warenbezeichnung 7102 Diamanten, auch bearbeitet, jedoch weder montiert noch gefasst 7106 Silber (einschließlich vergoldetes oder platiniertes Silber), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver 7108 Gold (einschließlich platiniertes Gold), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver 7109 Goldplattierungen auf unedlen Metallen oder auf Silber, in Rohform oder als Halbzeug 7110 Platin, in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver 7111 Platinplattierungen auf unedlen Metallen, auf Silber oder auf Gold, in Rohform oder als Halbzeug 7112 Abfälle und Schrott, von Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen; andere Abfälle und Schrott, Edelmetalle oder Edelmetallverbindungen enthaltend, von der hauptsächlich zur Wiedergewinnung von Edelmetallen verwendeten Art   Anlage 11 Anhang XId der Verordnung (EU) 2017/1509 - Raffinierte Mineralölerzeugnisse nach Artikel 16d   KN-Code Warenbezeichnung   2707 Öle und andere Erzeugnisse der Destillation des Hochtemperatur-Steinkohlenteers; ähnliche Erzeugnisse, in denen die aromatischen Bestandteile in Bezug auf das Gewicht gegenüber den nicht aromatischen Bestandteilen überwiegen   2710 Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralen, ausgenommen rohe Öle; Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle den Charakter der Waren bestimmen, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Ölabfälle   2711 Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe     Vaselin; Paraffin, mikrokristallines Erdölwachs, paraffinische Rückstände (,slack wax'), Ozokerit, Montanwachs, Torfwachs, andere Mineralwachse und ähnliche durch Synthese oder andere Verfahren gewonnene Erzeugnisse, auch gefärbt   2712 10 - Vaselin   2712 20 - Paraffin mit einem Gehalt an Öl von weniger als 0,75 GHT ex 2712 90 - andere als Vaselin und Paraffin mit einem Gehalt an Öl von weniger als 0,75 GHT   2713 Petrolkoks, Bitumen aus Erdöl und andere Rückstände aus Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien ex 2714 Naturbitumen und Naturasphalt; bituminöse oder ölhaltige Schiefer und Sande; Asphaltite und Asphaltgestein ex 2715 Bituminöse Mischungen auf der Grundlage von Naturasphalt oder Naturbitumen, Bitumen aus Erdöl, Mineralteer oder Mineralteerpech (z. B. Asphaltmastix, Verschnittbitumen)     Zubereitete Schmiermittel (einschließlich Schneidöle, Zubereitungen zum Lösen von Schrauben oder Bolzen, zubereitete Rostschutzmittel oder Korrosionsschutzmittel und zubereitete Form- und Trennöle, auf der Grundlage von Schmierstoffen) und Zubereitungen nach Art der Schmälzmittel für Spinnstoffe oder der Mittel zum Ölen oder Fetten von Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen, ausgenommen solche, die als charakterbestimmenden Bestand-teil 70 GHT oder mehr an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthalten.     - Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend   3403 11 -- Zubereitungen zum Behandeln von Spinnstoffen, Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen   3403 19 -- Andere als Zubereitungen zum Behandeln von Spinnstoffen, Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen     - Andere als Zubereitungen, Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralen enthaltend ex 3403 91 -- Zubereitungen zum Behandeln von Spinnstoffen, Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen ex 3403 99 -- Andere als Zubereitungen zum Behandeln von Spinnstoffen, Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen     ----- chemische Erzeugnisse oder Zubereitungen, überwiegend aus organischen Verbindungen bestehend, anderweit weder genannt noch inbegriffen     ------ in flüssiger Form bei 20 C     ------ andere     ------ andere     Biodiesel und Biodieselmischungen, kein Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend oder mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von weniger als 70 GHT   3826 00 10 - Fettsäuremonoalkylester, mit einem Gehalt an Estern von 96,5 % vol oder mehr (FAMAE)     - andere   Anlage 12 Anhang XIf der Verordnung (EU) 2017/1509 - Textilien nach Artikel 16h KN-Code - Kapitel Warenbezeichnung 50 Seide 51 Wolle, feine und grobe Tierhaare; Garne und Gewebe aus Rosshaar 52 Baumwolle 53 Andere pflanzliche Spinnstoffe; Papiergarne und Gewebe aus Papiergarnen 54 Synthetische oder künstliche Filamente; Streifen und dergleichen aus synthetischer oder künstlicher Spinnmasse 55 Synthetische oder künstliche Spinnfasern 56 Watte, Filze und Vliesstoffe; Spezialgarne; Bindfäden, Seile und Taue; Seilerwaren 57 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen 58 Spezialgewebe; getuftete Spinnstofferzeugnisse; Spitzen; Tapisserien; Posamentierwaren; Stickereien 59 Getränkte, bestrichene, überzogene oder mit Lagen versehene Gewebe; Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen 60 Gewirke und Gestricke 61 Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken 62 Kleidung und Bekleidungszubehör, ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken 63 Andere konfektionierte Spinnstoffwaren; Warenzusammenstellungen; Altwaren und Lumpen