Die Arbeitsrichtlinie AH-4110 (Textilwaren Einfuhr) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen über die Überwachung der Einfuhr von Textilwaren mit Ursprung in definierten Drittländern mittels Gemeinschaftshöchstmengen (Quoten) und statistischen Überwachungsmaßnahmen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben. Bundesministerium für Finanzen, 11. Jänner 2008
