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Arbeitsrichtlinie Qualitätskontrolle (VB-0310)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.03.2007 · Quelle: Findok

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3.3. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren in der Ausfuhr Für Obst und Gemüse, die den Bestimmungen des Qualitätsklassengesetzes unterliegen, können Bewilligungen zum Anschreibeverfahren im Hinblick auf die von der Ausfuhrzollstelle durchzuführende Qualitätskontrolle nicht erteilt werden.