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Arbeitsrichtlinie Qualitätskontrolle (VB-0310)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.03.2007 · Quelle: Findok

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Anlage 3 Beanstandungsprotokoll (zur Feststellung von Mängeln) Hinweis: beim vorstehenden Vordruckmuster handelt es sich um den alten Vordruck "Kontrollbericht". Der neue Vordruck wird nachgereicht. a [1] ) Der Qualitätskontrolle unterliegen frische, gekühlte oder gefrorene Geflügelschlachtkörper und Geflügelteilstücke, die nach dem Schlachten außer dem Entbluten, Rupfen, Ausnehmen und Zerteilen keiner weiteren Bearbeitung unterzogen wurden. Waren, die in einer darüber hinausgehenden, bei dieser Nummer zulässigen Weise zubereitet wurden (z. B. zur vorübergehenden Haltbarmachung während des Transportes mit Salz bestreut oder eingerieben), unterliegen nicht der Qualitätskontrolle.