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Arbeitsrichtlinie Punzierungsgesetz (VB-0710)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 30.04.2016 · Quelle: Findok

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1.2. Gegenstand (1) Nach der Gliederung der Kombinierten Nomenklatur unterliegen insbesondere folgende Gegenstände den Beschränkungen: Warenkatalog KN-Code Warenbezeichnung 7113 11 Schmuckwaren und Teile davon, aus Silber, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert 7113 19 Schmuckwaren und Teile davon, aus anderen Edelmetallen, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert 7114 11 Gold- und Silberschmiedewaren und Teile davon, aus Silber, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert 7114 19 Gold- und Silberschmiedewaren und Teile davon, aus anderen Edelmetallen, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert 7115 90 Andere Waren aus Edelmetallen ex9003 19 Fassungen für Brillen oder für ähnliche Waren, aus Edelmetallen ex9004 Brillen (Korrektionsbrillen, Schutzbrillen und andere Brillen) und ähnliche Waren, aus Edelmetallen ex9005 10 Ferngläser, aus Edelmetallen ex9013 80 Optische Instrumente, Apparate und Geräte dieser Unterposition, aus Edelmetallen ex9017 20 Zeichen-, Anreiß- oder Recheninstrumente und -geräte dieser Unterposition, aus Edelmetallen ex9101 Armbanduhren, Taschenuhren und ähnliche Uhren (einschließlich Stoppuhren vom gleichen Typ), mit Gehäuse aus Edelmetallen ex9104 Armaturenbrettuhren und ähnliche Uhren, für Kraftfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Schiffe oder andere Fahrzeuge, aus Edelmetallen ex9111 10 Gehäuse für Uhren der Position 9101, aus Edelmetallen ex9112 20 Gehäuse für andere Uhrmacherwaren, aus Edelmetallen ex9113 10 10 Uhrarmbänder, aus Edelmetallen ex9208 Spieldosen, Orchestrien, Drehorgeln, singende mechanische Vögel, singende Sägen und andere in Kapitel 92 anderweit nicht erfasste Musikinstrumente; Lockpfeifen aller Art; Signalpfeifen, Signalhörner und andere Mundblasinstrumente zu Ruf- oder Signalzwecken; alle diese aus Edelmetallen ex9607 19 Reißverschlüsse, aus Edelmetallen ex9608 10 Kugelschreiber, aus Edelmetallen ex9608 20 Schreiber und Markierstifte, mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze, aus Edelmetallen ex9608 30 Füllfederhalter und andere Füllhalter, aus Edelmetallen ex9608 40 Füllbleistifte (Dreh- und Druckstifte), aus Edelmetallen ex9608 50 Zusammenstellungen von Waren aus zwei oder mehr der vorstehenden Unterpositionen, aus Edelmetallen ex9608 91 Schreibfedern und Schreibfederspitzen, aus Edelmetallen ex9608 99 Waren dieser Unterposition, aus Edelmetallen ex9611 Datumstempel, Petschafte, Nummernstempel und ähnliche Waren (einschließlich Geräte zum Drucken oder Prägen von Etiketten), für den Handgebrauch; Zusammensetzstempel und Druckkästen, für den Handgebrauch; alle diese aus Edelmetallen ex9613 10, ex9613 20 und ex9613 80 Feuerzeuge und andere Anzünder (ausgenommen Anzünder der Position 3603), auch mechanisch oder elektrisch, aus Edelmetallen ex9614 00 90 Pfeifen und Pfeifenköpfe, Zigarren- und Zigarettenspitzen, aus Edelmetallen ex9616 10 10 Parfümzerstäuber und ähnliche Zerstäuber zu Toilettenzwecken, aus Edelmetallen ex9705 Zoologische, botanische, mineralogische oder anatomische Sammlungsstücke und Sammlungen, aus Edelmetallen; Sammlungsstücke von geschichtlichem, archäologischem, paläontologischem, völkerkundlichem oder münzkundlichem Wert, aus Edelmetallen, ausgenommen sind Edelmetallgegenstände mit wissenschaftlichem, künstlerischem, geschichtlichem oder kulturgeschichtlichem Wert, sofern sie vor 1938 erzeugt wurden (2) Bei den in Abs. 1 angeführten KN-Codes ist die Nichterfassung von den Beschränkungen (ex-Position) im Feld 44 der Zollanmeldung mit dem Dokumentenartencode "7599" anzugeben.