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Arbeitsrichtlinie Schieß- und Sprengmittel (VB-0402)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.01.2017 · Quelle: Findok

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0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen für die von den Zollämtern anlässlich der Einfuhr, der Durchfuhr und der Verbringung von Schieß- und Sprengmitteln anzuwendenden Beschränkungen sind: das Bundesgesetz über die Schieß- und Sprengmittelpolizei (Sprengmittelgesetz 2010 - SprG), BGBl. I Nr. 121/2009; die Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die eindeutige Kennzeichnung von Schieß- und Sprengmitteln (Sprengmittelkennzeichnungsverordnung - SprKennzV), BGBl. II Nr. 86/2013. 0.2. Warenverkehr innerhalb der Union Die Beschränkungen des Sprengmittelgesetzes 2010 gelten auch für das Verbringen von Schieß- und Sprengmitteln nach Österreich innerhalb der Union und nicht nur für Einfuhren dieser Waren aus Drittstaaten. Die Zollorgane (insbesondere die mobilen Kontrolleinheiten) haben nach Maßgabe des § 29 ZollR-DG an der Überwachung dieser Verbote und Beschränkungen mitzuwirken.