1. Gegenstand Die Meldepflicht gilt für Handfeuerwaffen, für höchstbeanspruchte Teile solcher Waffen und für Munition für Handfeuerwaffen. Unter die Meldepflicht fallen daher: KN-Code Warenbezeichnung ex 9302 00 Revolver und Pistolen ab Erzeugungsjahr 1871 ex 9303 10 00 Vorderlader ab Erzeugungsjahr 1871, einschließlich Vorderlader-Modellkanonen bis zu einem Kaliber von 20 mm ex ex 9303 20 und 9303 30 00 Jagd- und Sportgewehre dieser Unterpositionen, ausgenommen halbautomatische mit militärischen Merkmalen, wie Anbringungsvorrichtung für Zweibein, Bajonett-Haltevorrichtung, Pistolengriff oder Mündungsfeuerdämpfer (Öffnungen, meistens Schlitze, in der Nähe der Laufmündung) ex 9303 90 00 Waren dieser Unterposition (einschließlich Alarm- und Startpistolen und Viehschlachtapparate) ab Erzeugungsjahr 1871 ex 9305 höchstbeanspruchte Teile von Handfeuerwaffen (z. B. fertige Läufe, Verschlüsse, Patronenlager) ex 9306 Munition für Revolver und Pistolen und für andere Faustfeuerwaffen, mindestens 6,35 mm Kaliber, ausgenommen Knallpatronen ex 9705 00 00 Handfeuerwaffen, die den Charakter von Sammlungsstücken haben, ab Erzeugungsjahr 1871 ex 9706 00 00 Handfeuerwaffen, die den Charakter von Antiquitäten haben, ab Erzeugungsjahr 1871
