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Arbeitsrichtlinie Beschussvorschriften (VB-0403)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 22.05.2026 · Quelle: Findok

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3. Zolltarif und Codierung im elektronischen Abfertigungssystem in der Einfuhr (1) Die in diesem Abschnitt behandelten Einfuhrbeschränkungen sind im Zolltarif mit der Maßnahme "VB-0403: Beschussvorschriften" (VuB-Code "0403") gekennzeichnet. (2) Für die Codierung der in diesem Abschnitt behandelten Beschränkungen im elektronischen Abfertigungssystem stehen folgende Dokumentenartencodes zur Verfügung: Dokumentenarten Dokumentenartencode (BESCH_ART_CODE) Beschreibung (KURZ_BESCHR) Hinweise 7521 Erklärung, dass es sich um Handfeuerwaffen, höchstbeanspruchter Teile solcher Waffen oder um Munition von Handfeuerwaffen handelt. siehe Abschnitt 1. 7539 Ausnahme - Ware von VuB 0403 (Beschussvorschriften) nicht erfasst siehe Abschnitt 2.2 3.1. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren in der Einfuhr Sofern eine Bewilligung zum Anschreibeverfahren erteilt worden ist, ist die Meldung an das Beschussamt von der Überwachungszollstelle zu erstatten.