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Arbeitsrichtlinie Pflanzenschutzmittel (VB-0350)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.01.2022 · Quelle: Findok

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2. Art der Beschränkungen 2.1. Anwendungszeitpunkt Pflanzenschutzmittel unterliegen den Einfuhrbeschränkungen erst ab dem Zeitpunkt, in dem sie in den freien Verkehr der Union überführt werden.