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Arbeitsrichtlinie Pflanzenschutzmittel (VB-0350)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.01.2022 · Quelle: Findok

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2.3. Ausnahmen Die Beschränkungen gelten nicht für Pflanzenschutzmittel, die in der Anlage 1 nicht aufscheinen; diese Waren fallen zwar auch unter das Pflanzenschutzmittelgesetz 2011, doch ist eine Überwachung solcher Waren durch die Zollorgane nicht vorgesehen (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7419").