2.3. Ausnahmen Die Beschränkungen gelten nicht für Pflanzenschutzmittel, die in der Anlage 1 nicht aufscheinen; diese Waren fallen zwar auch unter das Pflanzenschutzmittelgesetz 2011, doch ist eine Überwachung solcher Waren durch die Zollorgane nicht vorgesehen (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7419").
