← Alle BMF-Richtlinien

Arbeitsrichtlinie Pflanzenschutzmittel (VB-0350)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.01.2022 · Quelle: Findok

In Findok öffnen
Schriftgröße: 100 %

Anlage 1 Liste der Waren, die Beschränkungen nach dem Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 unterliegen KN-Code Warenbezeichnung ex 3808 Insekticide, Rodenticide, Fungicide, Herbicide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren, Desinfektionsmittel und ähnliche Erzeugnisse, in Formen oder Aufmachungen für den Kleinverkauf, sowie als Zubereitungen oder Waren wie Schwefelbänder, -dochte und -kerzen sowie Fliegenfänger, sofern sie als Pflanzenschutzmittel im Sinne des Abschnittes 1.1. eingesetzt werden sollen (siehe auch Abschnitt 1.2.)