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Arbeitsrichtlinie Leichentransporte (VB-0260)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 13.09.2016 · Quelle: Findok

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2. Abfertigungsvoraussetzungen 2.1. Anwendungszeitpunkt Die Bestimmungen der im Abschnitt 0.1. genannten Abkommen finden im Zeitpunkt der Verbringung von Leichen nach oder durch Österreich Anwendung. 2.2. Leichenpass (1) Für die Ausstellung eines Leichenpasses ist die zuständige Behörde des Todesortes oder des Ortes der Ausgrabung der Leiche zuständig. (2) Ferner kann ein Leichenpass auch von einer österreichischen Vertretungsbehörde ausgestellt sein. 2.3. Abfertigung mit Leichenpass Wird anlässlich der Zollabfertigung ein Leichenpass (Abschnitt 2.2.) vorgelegt, so ist das beantragte Zollverfahren durchzuführen (Dokumentenartcode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7660"). 2.4. Abfertigung ohne Leichenpass Wird die Zollabfertigung beantragt, ohne dass ein entsprechender Leichenpass vorliegt, so ist wie folgt vorzugehen: 1.Ergibt die Beschau, dass der Sarg oder die Frachtkiste unversehrt ist, d. h. keine schwere Beschädigung, keine Öffnungsspuren, kein Austritt von Flüssigkeiten und keine besondere Geruchsbelästigung festgestellt werden, bestehen gegen eine Überlassung keine Bedenken. 2.Werden die vorstehend erwähnten Mängel im Zuge der Beschau am Sarg oder an der Frachtkiste festgestellt, ist der für die Zollstelle zuständige Gemeindearzt heranzuziehen, der zu entscheiden hat, ob eine Freigabe unbedenklich erscheint oder weitere Maßnahmen zu treffen sind. Die Freigabeerklärung muss schriftlich abgegeben werden (Dokumentenartcode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7661"). 2.5. Ausnahmen Für den Transport von Gebeinen, sofern diese frei von organischen Verwesungsprodukten sind, ist ein Leichenpass nicht erforderlich. 2.6. Zolltarif und Codierungen in e-zoll (1) Die in diesem Abschnitt behandelten Beschränkungen sind im Zolltarif mit der Maßnahme "VB-0260: Leichentransporte" (VuB-Code "0260") gekennzeichnet. (2) Für die Codierung der in diesem Abschnitt behandelten Beschränkungen in e-zoll stehen folgende Dokumentenartencodes zur Verfügung: Dokumentenarten Dokumenten-artencode (BESCH_ART_CODE) Beschreibung (KURZ_BESCHR) Hinweise 7660 Leichenpass Siehe Abschnitt 2.3. 7661 Freigabeerklärung des zuständigen Gemeindearztes Siehe Abschnitt 2.4.