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Arbeitsrichtlinie Altlastenbeitrag (AL-1000)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.01.2022 · Quelle: Findok

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Die Arbeitsrichtlinie Altlastenbeitrag (AL-1000) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und von den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen des Altlastensanierungsgesetzes dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.   Bundesministerium für Finanzen, 1. Februar 2007