Historische Fassung vom 29.05.2013. Neueste gespeicherte Fassung öffnen
5.9.13 Fehlgelder 357 Kassenfehlbeträge, die der Dienstnehmer dem Arbeitgeber ersetzt hat, sind Werbungskosten.
BMF-Richtlinien · Fassung vom 29.05.2013 · Quelle: Findok
5.9.13 Fehlgelder 357 Kassenfehlbeträge, die der Dienstnehmer dem Arbeitgeber ersetzt hat, sind Werbungskosten.