Historische Fassung vom 29.05.2013. Neueste gespeicherte Fassung öffnen
12.8.22 Künstliche Befruchtung 904 Die Kosten der künstlichen Befruchtung (In-Vitro-Fertilisation) sind als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.
BMF-Richtlinien · Fassung vom 29.05.2013 · Quelle: Findok
12.8.22 Künstliche Befruchtung 904 Die Kosten der künstlichen Befruchtung (In-Vitro-Fertilisation) sind als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.