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Lohnsteuerrichtlinien 2002 (LStR 2002)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 17.12.2019 · Quelle: Findok

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Historische Fassung vom 17.12.2019. Neueste gespeicherte Fassung öffnen

11.14.2 Berechnung mittels Effektiv-Tarif 813b Die Lohnsteuer kann auch direkt unter Anwendung des so genannten Effektiv-Tarifs (siehe Rz 1406) berechnet werden. Der anteilige Werbungskostenpauschbetrag (monatlich 11 Euro, täglich 0,376 Euro) und der anteilige Sonderausgabenpauschbetrag (monatlich 5 Euro, täglich 0,167 Euro) ist in der Effektiv-Tabelle bereits berücksichtigt. Der Monatslohn ist mit dem Prozentsatz der entsprechenden Stufe zu multiplizieren und davon der entsprechende Abzugsbetrag abzuziehen. Die errechnete Lohnsteuer ist auf ganze Cent kaufmännisch auf- oder abzurunden. Beispiel 1: Monatslohn einer Angestellten mit zwei Kindern (Alleinerzieherabsetzbetrag) unter 18 Jahren, für die jeweils der halbe Familienbonus Plus beantragt wird, abzüglich Sozialversicherungsbeiträge: 1.714,37 Euro Berechnung der Lohnsteuer: Monatslohn 2019 1.714,37 Euro Anwendung des Prozentsatzes laut Monatslohnsteuertabelle 2019 in Rz 1406   1.714,37 x 35% = 600,03 abzüglich Abzugsbetrag - 384,77 abzüglich Familienbonus Plus (2 x 62,50 Euro) - 125,00 abzüglich Verkehrsabsetzbetrag - 33,33 abzüglich Alleinerzieherabsetzbetrag für 2 Kinder - 55,75 Lohnsteuer monatlich (gerundet) 1,18 Euro Beispiel 2 (tägliche Berechnung): Tageslohn eines Arbeiters ohne Kinder abzüglich Sozialversicherungsbeiträge: 77,53 Euro Berechnung der Lohnsteuer: Tageslohn 2019 77,53 Euro Anwendung des Prozentsatzes laut Tageslohnsteuertabelle 2019 in Rz 1406   77,53 x 35% = 27,136 abzüglich Abzugsbetrag - 12,826 abzüglich Verkehrsabsetzbetrag - 1,110 Lohnsteuer monatlich (gerundet) 13,20 Euro   813c Für die Ermittlung der Monats- und Tageslohnsteuer ist es auch zulässig, von einem auf ganze Euro aufgerundeten zu versteuernden Monatsarbeitslohn bzw. von einem auf 10 Cent aufgerundeten Tagesarbeitslohn auszugehen und darauf eines der oben dargestellten Ermittlungsverfahren (zB anhand von Tabellen) anzuwenden.