Historische Fassung vom 23.11.2011. Neueste gespeicherte Fassung öffnen
15. Erleichterungen bei Aufteilung der Vorsteuerbeträge (§ 15 UStG 1994) Randzahlen 2351 bis 2380: derzeit frei.
BMF-Richtlinien · Fassung vom 23.11.2011 · Quelle: Findok
15. Erleichterungen bei Aufteilung der Vorsteuerbeträge (§ 15 UStG 1994) Randzahlen 2351 bis 2380: derzeit frei.