Historische Fassung vom 30.11.2021. Neueste gespeicherte Fassung öffnen
26. Sondervorschriften für die Einfuhrumsatzsteuer (§ 26 UStG 1994) 3441 Zu den Voraussetzungen für die Verbuchung der Einfuhrumsatzsteuer auf das Finanzamtskonto und die weitere Vorgangsweise siehe Rz 1874a ff. Randzahlen 3442 bis 3445: derzeit frei.
