Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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2. Abschnitt

Derivative Finanzinstrumente

Arten derivativer Finanzinstrumente

(1) Die Gemeinde kann nach Maßgabe dieses Abschnitts folgende derivative Finanzinstrumente abschließen:

1. Cap und Floor,

2. Forward Rate Agreement (FRA),

3. Zins-Swap (Payer-Swap oder Receiver-Swap),

4. Cross Currency-Swap,

5. Kauf einer Swaption und

6. Kauf von Devisenoptionen.

(2) Der Verkauf einer Devisenoption oder einer Swaption ist zum Zweck der Glattstellung einer bestehenden Kaufposition zulässig.