Widmung
Das Grundwasservorkommen des in umschriebenen Gebietes in den Gemeinden Steinbach am Attersee und Bad Ischl wird - unbeschadet bestehender Rechte - vorzugsweise der Trinkwassergewinnung über gemeinschaftliche Versorgungsstrukturen insbesondere für Gemeinden, Verbände und Genossenschaften sowie der Trinkwassernotversorgung im Katastrophenfall gewidmet.
