Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Abgrenzung des Widmungsgebietes

In der Anlage 1 ist die Außengrenze des Widmungsgebietes in einem Übersichtslageplan im Maßstab 1 : 140.035 dargestellt. In den Anlagen 2 bis 142 ist die parzellenscharfe Abgrenzung des Widmungsgebietes durch Detailpläne im Maßstab 1 : 5.000 dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf, ist die koordinatenbezogene Darstellung in der Anlage 143 maßgeblich.