Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gesichtspunkte bei der Beurteilung der Einbringung/Versickerung von Oberflächenwässern in das Tiefengrundwasser

Zur Einhaltung des Widmungszwecks ist sicherzustellen, dass Oberflächenwässer nicht ins Tiefengrundwasser eingebracht/versickert werden und keine Durchörterung der schützenden Deckschichten über einem Tiefengrundwasser erfolgt.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 127/2024