Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Diese Verordnung tritt mit 1. November 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Regionalprogramm Lungau, LGBl Nr 60/2000, außer Kraft.

(2) Die Flächenwidmungspläne der Gemeinden gemäß sind bei Widerspruch zum Regionalprogramm auf Grund des innerhalb von drei Jahren ab Inkrafttreten der Verordnung an das Regionalprogramm anzupassen.