Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen des Landes, insbesondere Investitionen und Förderungsmaßnahmen, sowie raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen der Gemeinden gemäß dürfen unbeschadet weitergehender gesetzlicher Bestimmungen nur im Einklang mit dem Regionalprogramm gesetzt werden (). Das Regionalprogramm ist von diesen Gemeinden insbesondere bei der Aufstellung und Änderung der Räumlichen Entwicklungskonzepte, der Flächenwidmungspläne und der Bebauungspläne zu berücksichtigen.