c) Einschränkung der Rechtshilfe im Verwaltungsstrafverfahren
Durchsuchungen, Beschlagnahmen, Verhaftungen und der Vollzug von Freiheitsstrafen sind von der Rechtshilfe ausgenommen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
c) Einschränkung der Rechtshilfe im Verwaltungsstrafverfahren
Durchsuchungen, Beschlagnahmen, Verhaftungen und der Vollzug von Freiheitsstrafen sind von der Rechtshilfe ausgenommen.