Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

In dringenden Fällen () kann, wenn die ersuchende Behörde ein Finanzamt ist, die nach erforderliche Bestätigung, Bescheinigung, Anerkennung und Erklärung vom Finanzamt erteilt werden. In diesen Fällen ist die Vollstreckung auf Sicherungsmaßnahmen () zu beschränken.