Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

. Geht ein Rechtshilfeersuchen einer unzuständigen Stelle zu, so hat sie es unverzüglich an die zuständige Stelle weiterzuleiten und davon die ersuchende Stelle zu benachrichtigen.