(1) Dieser Vertrag ist zu ratifizieren. Der Austausch der Ratifikationsurkunden wird in Wien stattfinden.
(2) Der Vertrag tritt am sechzigsten Tage nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
(1) Dieser Vertrag ist zu ratifizieren. Der Austausch der Ratifikationsurkunden wird in Wien stattfinden.
(2) Der Vertrag tritt am sechzigsten Tage nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.