Die Justizministerien der beiden Staaten erteilen einander auf Ersuchen Auskünfte über ihr Recht für Zwecke zivilgerichtlicher Verfahren.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Justizministerien der beiden Staaten erteilen einander auf Ersuchen Auskünfte über ihr Recht für Zwecke zivilgerichtlicher Verfahren.