Die im Ziffer 3 des Haager Übereinkommens vom 1. März 1954 vorgesehene Übersetzung kann auch von einem beeideten Dolmetscher des ersuchenden Staates beglaubigt sein.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die im Ziffer 3 des Haager Übereinkommens vom 1. März 1954 vorgesehene Übersetzung kann auch von einem beeideten Dolmetscher des ersuchenden Staates beglaubigt sein.