Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übersetzungen

Die in Absätze 2 und 3 sowie in des Haager Übereinkommens vom 1. März 1954 vorgesehenen Übersetzungen können auch von einem hiezu gehörig befugten Übersetzer des ersuchenden Staates beglaubigt werden.