Übersetzungen
Die in Absätze 2 und 3 sowie in des Haager Übereinkommens vom 1. März 1954 vorgesehenen Übersetzungen können auch von einem hiezu gehörig befugten Übersetzer des ersuchenden Staates beglaubigt werden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Übersetzungen
Die in Absätze 2 und 3 sowie in des Haager Übereinkommens vom 1. März 1954 vorgesehenen Übersetzungen können auch von einem hiezu gehörig befugten Übersetzer des ersuchenden Staates beglaubigt werden.