Die Justizministerien der beiden Staaten werden einander, in Zivil- und Handelssachen auf Ersuchen Auskünfte über Rechtsvorschriften erteilen, die in ihrem Staat in Kraft stehen oder gestanden sind.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Justizministerien der beiden Staaten werden einander, in Zivil- und Handelssachen auf Ersuchen Auskünfte über Rechtsvorschriften erteilen, die in ihrem Staat in Kraft stehen oder gestanden sind.