Jeder der Vertragsstaaten kann diesen Vertrag durch an den anderen Vertragsstaat gerichtete schriftliche Notifikation kündigen. Die Kündigung wird sechs Monate nach dem Tag des Einlangens dieser Notifikation wirksam.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Jeder der Vertragsstaaten kann diesen Vertrag durch an den anderen Vertragsstaat gerichtete schriftliche Notifikation kündigen. Die Kündigung wird sechs Monate nach dem Tag des Einlangens dieser Notifikation wirksam.