(1) Dieser Vertrag ist zu ratifizieren. Die Ratifikationsurkunden sind in Wien auszutauschen.
(2) Dieser Vertrag tritt am sechzigsten Tag nach dem Tag des Austausches der Ratifikationsurkunden in Kraft.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
(1) Dieser Vertrag ist zu ratifizieren. Die Ratifikationsurkunden sind in Wien auszutauschen.
(2) Dieser Vertrag tritt am sechzigsten Tag nach dem Tag des Austausches der Ratifikationsurkunden in Kraft.